Um Präventionsmaßnahmen im Unternehmen zielgerichtet zu planen, werden die Arbeitsbedingungen im Zuge der Durchführung einer dem Arbeitsschutz zugehörigen Gefährdungsbeurteilung überprüft. (siehe § 1 ArbSchG) Gefährdungen lauern überall. Manch Eine*r sieht sie gar nicht, Andere sind ständig erfüllt vor Sorge um sie.
Was Sie als Arbeitgeber*in beachten sollten und wie Sie und Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter*innen in Gefährdungsangelegenheiten alles richtig machen, erfahren Sie hier!
1. Gesetzliche Vorschriften - Achtung, das MUSS
Bei groben Verstößen gegen den betrieblichen Arbeitsschutz drohen Betriebsschließungen und Sanktionen durch die Landes-Aufsichtsbehörde. (ARBEMED GmbH, 2021)
Wer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss und wer nicht. Festgeschrieben sind diese Bestimmungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) welches 1996 in Kraft trat. In § 2 Absatz 2 ArbSchG sind die genauen Gruppen geregelt.
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung wenn möglich vermieden und die übrige Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird (§ 4 Absatz 1 ArbSchG).
Die Forderung zur Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung ist für einzelne Bereiche in weiteren Gesetzen, Verordnungen und staatlichen Regeln gefordert und konkretisiert worden: Beispiele: ArbStättV und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3, BetrSichV und Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111, Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (weitere finden Sie hier)
"Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein ständiger Prozess. Gefährdungsbeurteilungen müssen vom Arbeitgeber wiederkehrend geprüft und bei Neuplanungen und/oder Umorganisationen ergänzt und aktualisiert werden." (Lagus M-V, 2021)
2. Was ist zu tun? - Step by Step
Auch bei der GBU ist Planung alles...
Vorbereiten
Gefährdungen ermitteln &
Beurteilen
Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen &
Umsetzen sowie
Wirksamkeitsprüfung
Ergebnis-Dokumentation
Fortschreiben der GBU
3. Vorteile einer GBU
Ganz klar, die Analyse von Gefährdungen bei der Arbeit hat definitiv etwas Gutes - für alle Seiten.
Zum einen sparen Sie durch die Analyse Kosten ein, denn Sie beugen Arbeitsunfällen aktiv vor, können beruflich bedingte Krankheiten erkennen und reduzieren und Fehlzeiten senken.
Hinzu kommt, dass Ihre Produktivität durch die Verbesserung von Arbeitsabläufen gesteigert werden kann, indem frühzeitig Defizite oder Mängel erkannt werden. Diese Tatsache führt auch dazu, dass die Produkt- bzw. Dienstleistungsqualität sich verbessert. Mitarbeiter*innen sind durch die durchgeführte Analyse motivierter und leistungsfähiger.
4. Zu guter Letzt: Wann Sie eine GBU durchführen sollten!
als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen
als präventive- sowie konkretisierende, anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG
bei betrieblichen Veränderungen (bei Beschaffung neuer Arbeitsmittel oder Einsatz neuer Arbeitsstoffe, etc. pp.)
nach aufgetretenen Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten oder Fehlzeiten
bei Annahme unzureichender Schutzmaßnahmen, erkannt durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
bei Störfällen, Havarien & Pandemien
nach sicherheitsbeeinflussenden Instandsetzungsarbeiten
bei sonstigen Änderungen (bspw. bei Verordnungen, Technischen Regeln und DGUV Vorschriften)
bei unzureichender Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
Arbeitsschutz und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind wichtige Stellschrauben in jedem Unternehmen. Insbesondere die aktuelle Situation, macht eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Sicher gab es auch in Ihrem Unternehmen pandemiebedingte Veränderungen.
Sie benötigen Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation & Durchführung.
Bleiben Sie gesund! Ihr concept+ Team
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